Arimathia = Würdige Bestattungen zum fairen Preis.

Bestattungsarten

 

Die Grundformen der Bestattung sind die  Erdbestattung, bei der der Leichnam in einem Sarg in der Erde bestattet wird, und die Feuerbestattung, bei der der Leichnam in einer Feuerbestattungsanlage in einem Sarg verbrannt wird. Die Art der Bestattung richtet sich nach den Wünschen der/des Verstorbenen, nur wenn dieser nicht bekannt ist, dürfen die Angehörigen darüber entscheiden.

 

Der Seebestattung, der Naturbestattung im Friedwald oder Ruheforst o.ä., der Almwiesenbestattung, der Diamantbestattung und der Weltraumbestattung geht immer eine Feuerbestattung voraus. Wer nicht möchte, daß sein Leichnam verbrannt wird, kann sich nicht für diese besonderen Beisetzungsformen entscheiden.


Reicht der Nachlaß nicht, um davon die gewünschte Bestattung zu bezahlen und ist den Hinterbliebenen das Tragen der Bestattungskosten nicht zuzumuten, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialhilfeträger die Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten zu beantragen.

 

In Deutschland gilt ein Friedhofszwang. Das bedeutet, daß jeder Sarg auf einem Friedhof beigesetzt werden muß, Urnen sind grundsätzlich auf Friedhöfen zu bestatten, sie dürfen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch in der See und in speziell der Bestattung gewidmeten Friedwäldern und Ruheforsten beigesetzt werden. Die Bestattung von Urnen im eigenen Garten oder die Aufbewahrung der Asche zu Hause ist nicht erlaubt, das Umgehen der Vorschriften ist unzulässig und kann teure Folgen haben.

 

Hinsichtlich der Wahl der Grabstätte sollten Sie sich von mir individuell beraten lassen. Ich kann Ihnen mit meiner Kompetenz und langjährigen Erfahrung die Vor- und Nachteile erläutern und Sie vor Fehlentscheidungen bewahren.

 

Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung für die gesetzliche Ruhezeit zugewiesen. Es ist nur eine Beisetzung möglich, spätere Urnenbeisetzungen und eine Verlängerung der Nutzungsdauer sind nicht möglich. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit (in der Regel 25 Jahre) wird das Grab von der Friedhofsverwaltung aufgelöst.

 

Bei der Wahlgrabstätte suchen die Angehörigen die Grabstätte selbst aus. Es gibt Wahlgrabstätten für Särge und Wahlgrabstätten für Urnen. In den Wahlgrabstätten für Särge dürfen auch Urnen beigesetzt werden. Bei Wahlgrabstätten für Särge haben Sie die Wahl, wie viele Stellen (Plätze für Särge) das Grab haben soll, möglich sind neben dem Einzelgrab und dem klassischen Doppelgrab auch größere Familiengräber.

 

Da auf jeder Grabstelle für Erdbestattungen mehrere Urnen beigesetzt werden dürfen, die Anzahl richtet sich nach den Bestimmungen des Friedhofsträgers, muß das Grab nicht so viele Stellen aufweisen, wie Menschen in der Grabstätte beigesetzt werden wollen, sondern nur so viele Stellen, wie Erdbestattungen gewünscht werden. Wünscht sich ein Ehepartner eine Erdbestattung und der andere eine Feuerbestattung, reicht es aus, das Nutzungsrecht an einem einstelligen Wahlgrab zu erwerben.

 

Nach Ablauf der Ruhefrist für einen Sarg darf auf der jeweiligen Grabstelle wieder ein Sarg beigesetzt werden, das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann verlängert werden.

 

Erd- und Feuerbestattungen können, wenn dies Ihr Wunsch ist, auch anonym stattfinden, es gibt aber auch günstige Alternativen. Lassen Sie sich bitte beraten. Sofern es auf dem gewünschten Friedhof kein offizielles Grabfeld für anonyme Urnen- oder Sargbeisetzungen gibt, kommt die Beisetzung in einem Reihengrab, das von der Friedhofsverwaltung unterhalten wird, in Betracht.  

 

Für Urnen gibt es auch Gemeinschaftsgräber mit einem gemeinsamen Grabmal.

 

Seit einiger Zeit wird die Diamantbestattung umworben, bei der aus einem Teil der Asche ein synthetischer Diamant hergestellt wird. Der restliche Teil der Asche muß bestattet werden, entweder auf einem Friedhof, in der See, einem Friedwald oder Ruheforst. Wenn es der Wunsch der/des Verstorbenen war und Sie bereit sind, die Kosten zu tragen, werde ich mich um die Umsetzung dieses Wunsches kümmern.


Bei der Natur- oder Waldbestattung im Friedwald oder Ruheforst wird die Urne mit der Asche unter einem Baum beigesetzt. Hierfür gibt es in Deutschland zwei Anbieter, die diese Bestattungsform in verschiedenen Wäldern ermöglichen. Über das umfangreiche Angebot können Sie sich unter http://www.friedwald.de/ und http://www.ruheforst.de/ informieren. Bestattungen unter Bäumen sind auch auf vielen Friedhöfen möglich. In der Schweiz ist auch die Almwiesenbestattung möglich.

 

Bei einer Seebestattung wird nach der Einäscherung die Asche in einer speziellen Seeurne dem Meer übergeben. Die Bestattung kann in der Nord- oder Ostsee erfolgen, auf Wunsch auch in allen anderen Meeren der Welt. Selbstverständlich kann vor der Seebestattung eine Trauerfeier auf einem Friedhof stattfinden. Die Zahl der Angehörigen, die der Seebestattung beiwohnen können, ist durch die Größe des Beisetzungsschiffes begrenzt.

 

Grundsätzlich gelten für eine Seebestattung die gleichen Voraussetzungen wie für eine Feuerbestattung. Eine Seebestattung muß außerdem behördlich genehmigt werden. Dazu ist es notwendig, eine besondere Beziehung des/der Verstorbenen zur See nachzuweisen. Dies kann durch eine entsprechende Erklärung des/der Verstorbenen erfolgen oder durch die Angehörigen schriftlich und formlos versichert werden.

 

Bei der Weltraumbestattung wird ein winzig kleiner Teil der Asche mit einer Rakete in das Weltall transportiert, der weit überwiegende Teil der Asche muß bestattet werden, entweder auf einem Friedhof, in der See, einem Friedwald oder Ruheforst. Diese Art der Bestattung ist sehr teuer. Wenn es der Wunsch der/des Verstorbenen war und Sie bereit sind, die Kosten zu tragen, werde ich mich um die Umsetzung dieses Wunsches kümmern.

 

 

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